Hier wollen wir Ihnen die Kodierung nach der "EN 13508-2" im Allgemeinen näher bringen. Beispiele aus der Praxis finden Sie auf unserer Seite Schadensbeispiele.
Das bei der Inspektion eingesetzte Personal muss für die Anwendung der Inspektionsverfahren und des Kodiersystems in erforderlichem Umfang geschult sein. Die Software sollte dabei den Operator weitestgehend durch die "EN 13508-2" führen. Das heißt: Fehleingaben automatisch erkennen und verhindern.
Die Inspektion muss ausreichend langsam erfolgen, damit alle Zustandsmerkmale erkannt werden können. Bei Verwendung einer ferngesteuerten TV-Kamera sollte diese nur dann in Längsrichtung bewegt werden, wenn die Linse in Richtung Rohrachse zeigt. Ansonsten sind die Vorgaben der nationalen Standards zu verwenden.
Nach den Regeln der "EN 13508-2" werden Abwasserleitungen und -kanäle, sowie Schächte und Inspektionsöffnungen getrennt aufgenommen.
Es wird dabei klar unterschieden zwischen den Grundlageninformationen und den Detailbeschreibungen.
Die Kodes der Grundlageninformationen werden zur Beschreibung von Informationen für Abwasserleitungen und -kanäle, sowie Schächten und Inspektionsöffnungen verwendet.
"Grundlageninformationen sind bei Beginn der Inspektion einzugeben".
Dabei wird unterschieden zwischen Grundlageninformationen die aufzuzeichnen sind, wie
und den "weiteren Grundlageninformationen" (aufzuzeichnen nach den Vorgaben des Auftraggebers) wie
Außerdem ist "jede bei der Inspektion festgestellte Abweichung von den Grundlageninformationen" aufzuzeichnen.
Das Kodiersystem bietet eine umfassende Auswahl an Kodekombinationen an, die es dem Inspekteur ermöglichen, Abwasserleitungen und -kanäle, sowie Schächte und Inspektionsöffnungen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu dokumentieren. Die Kodes sind ausschließlich nach den Anforderungen des Auftraggebers anzuwenden.
Das Kodiersystem kann aus den folgenden Elementen zusammengesetzt sein
Jede Feststellung wird durch einen Hauptkode - bestehend aus drei Buchstaben - und ergänzenden Informationen beschrieben. Der erste Buchstabe des Hauptkodes beschreibt die Zuordnung des Kodes (z. B. zu einer Rohrleitung, zu einem Schacht, oder einer Inspektionsöffnung). Der zweite Buchstabe kennzeichnet die Gruppenzuordnung. Der dritte Buchstabe bestimmt die spezifische Feststellung.
Für den ersten Buchstaben des Hauptkodes gibt es vier Eingabemöglichkeiten
| B | Kode für Haltungstexte |
| D | Kode für Schachttexte |
| A | Kode für eine Veränderung der Grundlageninformation einer Haltung |
| C | Kode für eine Veränderung der Grundlageninformation eines Schachtes |
Für den 2. Buchstaben des Hauptkodes gibt es ebenfalls vier Eingabemöglichkeiten
| A | Kode zur Struktur für Haltungen und Schächte |
| B | Kode zum Betrieb für Haltungen und Schächte |
| C | Kode zur Bestandsaufnahme |
| D | Kode für weitere Beschreibungen |
Der Buchstabe "A" ("Kodes zur Struktur") als zweiter Buchstabe des 3-stelligen Hauptkodes wird zur Zustandsbeschreibung des Rohres, des Schachtbauwerkes oder der Inspektionsöffnung verwendet. Er wird immer dann angewendet, wenn die Struktur des Untersuchungsobjekt beschädigt (durch Risse, Verformungen, Einstürze usw.), oder gegenüber seinem Ursprungszustand verändert ist (z. B.: durch Korrosion).Zum Beispiel:
| A | Verformung |
| B | Rissbildung |
| C | Rohrbruch / Einsturz |
| D | Defektes Mauerwerk |
| E | Fehlender Mörtel |
| F | Oberflächenschaden |
| G | Einragender Anschluss |
| H | Schadhafter Anschluss |
| I | Einragendes Dichtungsmaterial |
| J | Verschobene Verbindung |
| K | Schadhafte Innenauskleidung |
| L | Schadhafte Reparatur |
| M | Schadhafte Schweißnaht |
| N | Poröses Rohr |
| O | Boden sichtbar |
| P | Hohlraum sichtbar |
| Q*¹ | Schadhafte Steigeisen |
| R*¹ | Schäden an Rahmen und Abdeckung |
*¹) Notierungen sind nur zulässig, wenn an erster Stelle ein "D" (Schächte und Inspektionsöffnungen) notiert ist. Alle anderen Notierungen sind sowohl für Schächte, sowie auch für Haltungen zulässig.
Ist an zweiter Stelle ein "B" (Kodes zum Betrieb für Haltungen und Schächte) notiert, dann sind an dritter Stelle folgende Notierungen zulässig:
| A | Wurzeln |
| B | Anhaftende Stoffe |
| C | Ablagerungen |
| D | Eindringen von Bodenmaterial |
| E | Andere Hindernisse |
| F | Infiltration |
| G | Exfiltration |
| H | Ungeziefer |
Ist an zweiter Stelle ein "C" (Kodes zur Bestandsaufnahme) notiert, dann sind an dritter Stelle folgende Notierungen zulässig:
| A | Anschluss |
| B | Punktuelle Reparatur |
| C*² | Krümmung der Leitung |
| D*² | Anfangsknoten |
| E*² | Endknoten |
| G*¹ | Anschlussleitung |
| H*¹ | Auftritt |
| I*¹ | Gerinne |
| J*¹ | Sicherheitsketten / Balken |
| K*¹ | Abflussregulierung |
| L*¹ | Geschlossene Rohrdurchführung |
| M*¹ | Schmutzfänger |
| N*¹ | Schlammfang |
| O*¹ | Querschnitt |
*¹) Notierungen sind nur zulässig, wenn an erster Stelle ein "D" (Schächte und Inspektionsöffnungen) notiert ist.
*²) Notierungen sind nur zulässig, wenn an erster Stelle ein "B" (Haltungen) notiert ist.
Alle anderen Notierungen sind sowohl für Schächte, sowie auch für Haltungen zulässig.
Ist an zweiter Stelle ein "D" (weitere Kodes) notiert, dann sind an dritter Stelle folgende Notierungen zulässig:
| A | Allgemeines Foto |
| B | Allgemeine Anmerkung |
| C | Inspektion abgebrochen |
| D | Wasserspiegel |
| E | Zufluss aus einem Anschluss |
| F | Atmosphäre in der Leitung, bzw im Schacht oder der Inspektionsöffnung |
| G | Keine Sicht |
Die angegebenen Charakterisierungen dienen der näheren Beschreibung des 3-stelligen Hauptkodes. Es stehen maximal zwei Möglichkeiten zur näheren Beschreibung (Charakterisierung) zur Verfügung. Diese Codes sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden.
Stellvertretend wollen wir uns hier zwei Beispiele mit Charakterisierungen ansehen. Als erstes Beispiel wählen wir den Kode:
Es sind bis zu zwei Werte einzutragen.
Soweit diese Information gefordert wird, ist die Lage der Feststellung unter Verwendung der Zifferblattreferenz (Uhrzeit) aufzuzeichnen. Eine Feststellung , die sich in der Scheitelmitte eines Kanals befindet, würde somit also bei 12 Uhr liegend beschrieben werden.
Erstreckt sich eine Feststellung über einen Bereich im Schacht- oder Rohrumfang, kann auch ein Uhrzeitbereich durch die Eingabe eines zweiten Wertes definiert werden, z. B. 12 Uhr bis 4 Uhr.
Tritt eine Feststellung an einer Rohrverbindung zwischen zwei angrenzenden Rohren oder an einer Verbindung zweier aneinandergrenzender Schachtelemente auf, ist dies - sofern gefordert - unter Verwendung des Kodes (A) aufzuzeichnen.
Die Lage jeder Feststellung ist als Abstand zum Bezugspunkt in Metern aufzuzeichnen. Der Bezugspunkt ist aus folgenden Möglichkeiten zu wählen:
Wenn sich Feststellungen über mehr als einen Meter erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen. Um Anfangs- und Endpunkte verschiedener solcher Feststellungen eindeutig zuordnen zu können, ist eine ergänzende nummerische Kennzeichnung erforderlich.
Messungen sind in Metern mit einer Dezimalstelle aufzuzeichnen.
Wenn von Feststellungen Standfotos oder Computer-Standbilder gemacht werden, sind diese mit einer eindeutigen Bezeichnung zur Identifizierung zu versehen. Wird ein Foto unabhängig von einem Merkmal aufgenommen, ist der allgemeine Fotokode (BDA) zu verwenden.
Wird die Inspektion auf Video aufgezeichnet, sind den Feststellungen eindeutige Referenzhinweise zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt zurückgegriffen werden kann. Das hierbei verwendete Verfahren muss in den Grundlageninformationen angegeben werden. Wird ein Verfahren auf Zeitbasis verwendet, ist die Zeit nach ISO 8601 anzugeben, d. h. im Format hh:mm:ss.
Wenn eine Feststellung mit Kodes nicht vollständig beschrieben werden kann, sollten weitere Informationen als Anmerkungen aufgezeichnet werden. Eine Anmerkung sollte so kurz und prägnant wie möglich sein.
Bei Feststellungen in Schächten oder Inspektionsöffnungen ist der Bereich in welchem die Feststellung auftritt, wie folgt aufzuzeichnen: