Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kurzen überblick über die Entstehung und den Anwendungsbereich der "EN 13508-2:2003".
Die "EN 13508-2" legt ein europaweit verbindliches System für die Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden fest. Die Normenreihe besteht derzeit aus zwei Teilen
Ausgearbeitet wurde die "EN 13508-2" vom Technischen Komitee TC 165 "Abwassertechnik" des Europäischen Komitees für Normung (CEN).
Die vorbereitenden Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe 22 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden des CEN/TC 165 durchgeführt. Für Deutschland war der NAW V 35 "Planung und Betrieb" an der Bearbeitung beteiligt.
"Die nationalen Normenorganisationen verpflichten sich, diese EN vollständig und unverändert in ihr nationales Normenwerk zu übernehmen."
Die Norm hat den Status einer deutschen Norm.
"Die EN 13508-2 wurde im September 2003 veröffentlicht.
"Ab diesem Zeitpunkt ist die Norm verbindlich bei künftigen Inspektionen anzuwenden. Alle bestehenden Normen verlieren mit Einführung der EU-Norm ihre Gültigkeit."
Lediglich für bereits begonnene Inspektionen gewährt die "EN 13508-2" eine Übergangsfrist von 36 Monaten ab dem Datum der Verfügbarkeit. Dadurch wird ermöglicht, dass laufende Inspektionsprogramme von der Europäischen Norm unberührt zu Ende geführt werden können. Erst- oder Wiederholungsinspektionen sind bereits ab dem Erscheinungsdatum nach dem neuen Standard durchzuführen.
Die "EN 13508-2" gilt für Entwässerungssysteme, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden, von dem Punkt an, wo das Abwasser ein Gebäude, bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßeneinlauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird.
Abwasserleitungen und –kanäle unterhalb von Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, wenn sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind.
1. Ein großer Vorteil der "EN 13508-2" liegt in der Sprachunabhängigkeit, die durch die Festlegung einer europaweit verbindlichen Kodierung ermöglicht wurde. Hiermit werden Ausschreibungen und ein Datenaustausch europaweit möglich.
2. Datensicherheit. Der nicht nur in Deutschland verbreitete Wildwuchs an Standards, Schnittstellen und Formaten war in der Vergangenheit ein Grund für eine große Verunsicherung beim "Kunden". Teuer bezahlte TV-Inspektionen waren oft nutzlos da die Untersuchungsdaten nicht weiterverwendet werden konnten, bzw. inkompatibel waren. Diese Probleme sollten durch das nun, gesetzlich vorgeschriebene, einheitliche Format der Vergangenheit angehören.
3. Rechtssicherheit. Durch eine übergeordnete Regelung durch das "Europäische Komitee für Normung (CEN)" entsteht ein großes Maß an Rechtssicherheit bezüglich des Datenaufkommens einer Kanal-TV-Inspektion.